Verfügung eines Nichtberechtigten.
- Verfügung eines Nichtberechtigten.
Verfügung eines Nichtberechtigten.
Trifft jemand über ein
subjektives Recht, das ihm nicht zusteht oder über das er keine Verfügungsbefugnis besitzt, eine Verfügung, so ist sie grundsätzlich unwirksam. Beispiel: A veräußert ein ihm von C nur geliehenes
Fahrrad an B. Im
Interesse des Rechtsverkehrs gibt es aber einen gesetzlichen Schutz des guten Glaubens (z. B. §§ 892, 893, 932-934 BGB) für denjenigen, der berechtigterweise auf die nach äußeren Umständen vermutbare Rechtsstellung des Verfügenden vertraut. Die Verfügung eines Nichtberechtigten ist von Anfang an wirksam, wenn sie mit vorheriger
Zustimmung (
Einwilligung) des Berechtigten vorgenommen oder von diesem im Nachhinein genehmigt wird (§ 185 BGB). Der nicht berechtigt Verfügende ist, wenn die Verfügung gegenüber dem Berechtigten wirksam ist, verpflichtet, den durch die Verfügung erlangten Erlös an den Berechtigten herauszugeben (§ 816 Absatz 1 BGB). - Ähnliche Grundsätze kennen das
österreichische und das
schweizerische Recht.
Universal-Lexikon.
2012.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Bereicherungsrecht (Deutschland) — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet – die condictio war im römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht … Deutsch Wikipedia
Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Eingriffskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Entreicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Kondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Leistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Nichtleistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Saldotheorie — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Ungerechtfertigte Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia